Forschungsprojekt

Am 5. August 2020 startete unser von der DFG gefördertes Forschungsprojekt „Gemeinderatswahlen im deutschen Mehrebenensystem“. Im Fokus des Forschungsinteresses stehen die Wahlbeteiligung und Wahlentscheidung der Bürger:innen bei den Wahlen der Gemeinde- bzw. der Stadträte. Untersucht werden dabei vor allem der Einfluss individueller Einstellungen wie zum Beispiel die Parteiidentifikation oder Kandidatenorientierungen auf die lokale Wahlentscheidung.



Forschungsziele

Im Mittelpunkt stehen die wichtigsten Verhaltensformen von Bürger:innen bei den Wahlen zu den Hauptorganen der Gemeinden und Städte: die Wahlbeteiligung und die Wahlentscheidung. Während die Determinanten des Wahlverhaltens auf der nationalen Ebene bereits umfassend untersucht wurden und werden, mangelt es insbesondere an Studien zur kommunalen Ebene.
In dem Projekt soll empirisch überprüft werden, inwiefern das kommunale Wahlverhalten tendenziell durch die gleichen Faktoren erklärt werden kann wie auf nationaler Ebene (Konvergenzthese) oder ob den von nationaler Ebene bekannten Faktoren ein unterschiedliches Gewicht zukommt und darüber hinaus genuin lokale Erklärungsfaktoren existieren (Differenzthese).
Die Arbeiten zielen auf die Entwicklung einer Theorie des kommunalen Wahlverhaltens, deren Stabilität mit Kontextfaktoren wie die Gemeindegröße, das kommunale Wahlsystem sowie die Ausprägung der lokalen Parteiensysteme getestet werden soll.



Die Auswahl der Länder: Nordrhein-Westfalen, Hessen und Niedersachsen

Es wurden gezielt drei Bundesländer ausgewählt, deren Gemeinderatswahlen nach unterschiedlichen Wahlrechtsregelungen abgehalten werden. In Nordrhein-Westfalen kommt die personalisierte Verhältniswahl mit geschlossener Liste zum Einsatz. Das heißt, der Wähler verfügt lediglich über eine Stimme, mit der er für die Liste als Ganzes votiert. In Hessen und Niedersachsen stimmen die Bürger:innen nach der Verhältniswahl mit offenen Listen ab. Während in Hessen jedoch die Anzahl der zu vergebenden Stimmen nach Gemeindegröße variiert, ist in Niedersachsen eine offene Liste mit drei Stimmen üblich. Zudem unterscheidet sich Hessen von Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen darin, dass das aktive Wahlalter bei 18 und nicht 16 Jahren liegt.



Datenerhebung

In allen drei Ländern werden aus vier vorgegebenen Gemeindegrößenklassen (Landgemeinden und kleine Kleinstädte, große Kleinstädte, Mittelstädte und Großstädte) durch Ziehung einer disproportional geschichteten Zufallsstichprobe je 300 Haushalte gezogen. Aus jenen wird per Zufall eine wahlberechtigte Person gezogen, welche befragt werden soll. (Die Grundgesamt umfasst alle Personen, welche am Tag der Gemeinderatswahl nach dem jeweils gültigen Kommunalwahlrecht des jeweiligen Bundeslandes wahlberechtigt waren.) Die Befragung erfolgt als Nachwahlbefragung mittels Telefoninterview (CATI). Sie findet unmittelbar nach der Gemeinderatswahl über einen Zeitraum von drei Wochen statt.